NÖ HUNDEHALTEGESETZ

Beschlossen vom NÖ Landtag am 19.November 2009.
 
Das NÖ Hundehaltegesetz regelt die Haltung von Hunden und nennt unter
§2 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential folgende Rassen:
 
Bullterrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Dogo Argentino
Pitt Bull
Rottweiler
Tosa Inu
Bandog
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
 
Die Halter der angeführten Rassen sind verpflichtet einen Sachkundenachweis zu erbringen.
 
Dieser Sachkundenachweis ist in der Verordnung vom 30.06.2010 geregelt und in der
 
NÖ HUNDEHALTE- SACHKUNDEVERORDNUNG
 
verankert.

Der Unkostenbeitrag für die Grundausbildung der NÖ. Sachkunde beträgt einheitlich EUR 50.-
 
Unter  §4 Erbringung der Sachkunde ist die Erbringung geregelt und die zur Ausstellung der Ausbildungsbestätigung berechtigten Personen angeführt.
 
Die legitimierten Trainer der ÖHU – nach Postleitzahlen geordnet: